Wenn jemand keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehört, ist er noch lange kein Atheist und kann aufgenommen werden. Wirkliche Atheisten gibt es nur ganz wenige. Ein Atheist leugnet grundsätzlich jede Möglichkeit einer Bindung an ein höheres Wesen oder ein übergeordnetes Prinzip. Der Atheist ist ein Gottesleugner, der sich für diese Anschauung jederzeit einsetzt. Ein solcher Atheist ist daher von einer Aufnahme in den Freimaurerbund ausgeschlossen. Schon die erste englische Satzung, die „Alten Pflichten“ von 1723, schließt die Aufnahme eines „engstirnigen Gottesleugners““ und „bindungslosen Freigeistes“ aus. Daran hat sich bis heute nichts geändert.