005) Wer kann aufgenommen werden?

Nach der ältesten Satzung der Freimaurerei in England (James Anderson 1723), die im Prinzip heute noch gültig ist, kann „jeder freie Mann von gutem Ruf“ um Aufnahme nachsuchen. Unter „frei,“ ist dabei vor allem die innere Freiheit gemeint, wichtige Entscheidungen für das eigene Leben selbst treffen zu können. Außerdem natürlich frei sein von bestimmten Süchten, von Spielleidenschaft bis zur extremen Arbeitssucht. Der „gute Ruf“ braucht nicht durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen werden, doch sollte der Kandidat eine Vertrauensperson nennen, die über ihn Auskunft geben kann.

Gewisse Voraussetzungen sind im einzelnen in den Vereinsgrundlagen“ genannt.